Hauptaufgaben

(Quelle und weitere Infos: http://www.elternverband.at)

1. Wahrung der Elterninteressen betreffend die schulische Ausbildung der Kinder und aller mit dem Schulbesuch in Zusammenhang stehenden Fragen innerhalb der Schule.

2. Wahrung der Eltern- und Schulinteressen nach außen, z.B. gegenüber Behörden und anderen Instituten.

Recht auf Information

Die Mitglieder des Elternvereins haben das Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die Eltern und Schüler im Rahmen des Schulgeschehens betreffen.

Der Obmann/Die Obfrau hat das Recht, Einblick in alle Erlässe zu nehmen. Von jenen Erlässen, die für die Arbeit der Schulpartner besonders wichtig sind, müssen er/sie ein Exemplar erhalten.

Recht auf Anhörung

Mitglieder des Elternvereins können der Schulleitung bzw. den Klassenlehrern Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. Dies geschieht durch die Klassenelternvertreter und den Obmann/die Obfrau.

Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache

Der Elternverein entsendet drei VertreterInnen und drei StellvertreterInnen in den Schulgemeinschaftsausschuss.
Dadurch hat er auch das Recht auf Mitbestimmung in der Schulbuchkonferenz und bei der Erstellung von Lehrplänen.

Die Ziele und Aufgaben des Elternvereines finden Sie hier: